NABU unterstützt Windkraftnutzung – geltendes Naturschutzrecht ist aber einzuhalten

Klimaschutz und Energiekrise erfordern einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und somit auch der Windkraftnutzung. Dies gilt auch für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim, obwohl hier bereits jetzt sehr viele Windkraftanlagen stehen und neue Standorte immer häufiger in Bereichen liegen, die aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu beurteilen sind. In internen Diskussionsprozessen hat der NABU Emsland/ Grafschaft Bentheim nun für sich entschieden, dass Windkraftnutzung – wie auch bereits in der Vergangenheit - so weit wie möglich unterstützt werden soll. Allerdings wollen die Umweltschützer auch weiterhin auf die Einhaltung des geltenden Natur- und Artenschutzrechts bestehen.

 

„Es ist unstreitig, dass die Windenergienutzung schnellsten ausgebaut werden muss,“ erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim. „Allerdings kann auch Windenergie erhebliche Schäden an der Natur verursachen, zum Beispiel wenn Greifvögel und Fledermäuse Schlagopfer an den Rotoren werden.“ Um die Beeinträchtigungen zu vermeiden, will der NABU sich so früh wie möglich in die Genehmigungsverfahren einbringen und auf das Vorkommen windkraftsensibler Arten sowie mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen hinweisen. „Wenn solche Vorkommen sehr früh bekannt sind, lassen sich die Anlagenstandorte oft noch etwas verschieben, so dass die Gefahr für die Tiere geringer wird. Geht das nicht, gibt es viele andere Möglichkeiten, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder einen Ausgleich zu schaffen. Aber geltendes Naturschutzrecht gar nicht zu beachten und so bestimmte Arten übermäßig zu gefährden, das geht nicht,“ vertritt Hübner die Meinung des NABU.

 

 

Deshalb hat der NABU auch in drei Fällen, die den Bau von Windenergieanlagen im Raum Rhede betreffen, einen Widerspruch gegen die Genehmigungen eingelegt. Dort seien in allen Fällen die Betroffenheiten des Mäusebussards weder ausreichend untersucht, noch angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ergriffen worden. Dabei lägen Neststandorte in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlagen und es sei allgemein bekannt, dass diese Art besonders oft zu den Schlagopfern gehört. „Das verstößt gegen europäisches Artenschutzrecht“, erklärt Hübner. Aber auch in den Fällen gehe es dem NABU nicht darum, die Anlagen zu verhindern. Es solle lediglich erreicht werden, dass für den Mäusebussard entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. „Wir haben dies auch den betroffenen Vorhabenträgern mitgeteilt und hoffen nun auf eine einvernehmliche Lösung,“ so die Naturschützerin. Zeitlich verzögert wird der Bau der Anlagen durch die Widersprüche auch nicht. Eine gesetzliche Regelung stellt sicher, dass der Bau bereits erfolgen kann.

Foto: Dr. Erhard Nerger - Mäusebussard