Genehmigungsbehörde
In den
meisten Fällen ist der Landkreis die zuständige Genehmigungsbehörde, da die Ställe meist einer immissionschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen. Hier können die Antragsunterlagen eingesehen werden
und man kann Informationen über den jeweiligen Stand des Genehmigungsverfahrens erhalten.
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Tel.: 0 59 31 - 44 -0
Landkreis Grafschaft Bentheim
Van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Tel.: 05921-9601
NABU Emsland /
Grafschaft Bentheim
Der NABU Emsland / Grafschaft Bentheim ist bestrebt, zu jedem derzeit laufenden Verfahren eine naturschutzfachliche Stellungnahme abzugeben - was aufgrund der Fülle der geplanten Stallbauten
unsere Arbeitskapazitäten schon fast übersteigt. So weit wie möglich arbeiten wir mit den betroffenen Bürgern / Bürgerinitiativen und deren Rechtsbeistand zusammen. An ggf. entstehenden Kosten
für Sachverständige, Rechtsbeistand u.ä. kann der NABU sich jedoch grundsätzlich nicht beteiligen, da die Verbandskasse sonst vermutlich innerhalb eines Monats in die roten Zahlen käme.
Zuständige Ansprechpartnerin beim NABU ist vor allem Katja Hübner. In der Regel erreichbar im NABU-Regionalbüro Di, Mi und Do von 8.30 bis 11.00 Uhr unter Tel. 0 59 31 - 40 99 630 oder
nabu.el-noh@t-online.de
Immissionsschutzgutachter
In den meisten Fällen empfiehlt es sich, das meist den Planungsunterlagen beigefügte Immissionsschutztechnische Gutachten durch einen eigenen Sachverständigen prüfen zu lassen. Bei zahlreichen
laufenden Verfahren ist das vorliegende Gutachten mit zahlreichen Mängeln behaftet, wodurch die Einschätzung der zu erwartenden Immissionssituation deutlich zu positiv ausfällt. Das Aufzeigen der
Fehler im Zuge der Einwendungen führt i.d.R. zu einer Überarbeitung des Gutachtens. Evt. ergibt sich dann die Unzulässigkeit des Vorhabens aufgrund der zu hohen E- und Immissionen.
Sicherlich gibt es zahlreiche geeignete Sachverständige für Immissionsschutz. Bei Verfahren im Landkreis Emsland war Herr Dipl.-Ing. Knut Haverkamp tätig und hat unseres Erachtens sehr gute
Arbeit geleistet. Natürlich muss diese entsprechend vergütet werden.
Dipl.-Ing. Knut Haverkamp
Sachverständiger für Immissionsschutz
Kreisstr. 14
38704 Liebenburg / OT Upen
Tel.: 0 53 41-3 36 18, Mobil: 0171-113 18 41
E-Mail: KnutHaverkamp@web.de
www.Haverkamp-Immissionsschutz.de
Rechtsbeistand
In den vergangenen Verfahren hat sich deutlich gezeigt, dass die kompetente Hilfe eines Rechtsanwaltes überaus hilfreich sein kann. (Gelernt ist eben gelernt.) Selbstverständlich ist diese
Unterstützung mit nicht ganz unerheblichen Kosten verbunden.
Anfragen an die Anwälte sollen per eMail, nicht telefonisch erfolgen. Die Anwälte brauchen mindestens folgende Daten:
- Stand des Genehmigungsverfahrens,
- Text der öffentlichen Bekanntmachung (falls das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht worden ist),
- Termine des Verfahrens (Beginn und Ende der Auslegung der Antragsunterlagen, Datum des Erörterungstermins),
- Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse.
Kosten entstehen durch die Übersendung einer solchen Anfrage nicht.
Von den Rechtsanwälten kommt außerdem folgender Verfahrenshinweis: Anlagen der Massentierhaltung werden entweder in einem einfachen Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung oder in einem
förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Dies hängt in aller Regel von der Größe der Anlage ab. Liegt ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vor, gelten
sehr strenge Fristen. Die Antragsunterlagen liegen einen Monat aus, und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung müssen schriftliche Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde
eingegangen sein, damit diese bei dem folgenden Erörterungstermin berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich Anwohner und Bürgerinitiativen bereits zu
Beginn der öffentlichen Auslegung der Unterlagen (oder wenn möglich: noch früher) fachlichen Rat holen. Für die Erhebung einer qualifizierten Einwendung sind oft umfangreiche Recherchen
erforderlich, so dass die Zeit ab dem Beginn der Auslegung bis zum Ablauf der Einwendungsfrist komplett zur Verfügung stehen sollte.
Die Rechtsanwälte Peter Kremer und Martin Gellermann haben bereits die Interessen der Bürgerinitiativen und die der Naturschutzverbände in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zu
unserer vollsten Zufriedenheit vertreten. Selbstverständlich gibt es auch andere versierte Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Peter Kremer
Heinrich-Roller-Str. 19
10405 Berlin
Tel: 030 - 288 76 783
Fax: 030 - 288 76 788
eMail: rechtsanwalt@peter-kremer.de
Web: www.peter-kremer.de
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann
Schlesierstraße 14
49492 Westerkappeln
Tel.: 05404/919695
Fax: 05404/919475
eMail: m.gellermann@t-online.de
Web: www.m-gellermann.de
Weitere Mitstreiter
und Informationsquellen
Arbeitskreis emsland-artgerecht.de
www.emsland-artgerecht.de
Attac im Emsland
Zeigt auf seiner Internet-Seite insbesondere auch eine Karte des Emslandes mit allen Hähnchenmastanlagen
www.attac-netzwerk.de/emsland
Bundesweites Netzwerk "Bauernhöfe statt Agrarfabriken"
www.bauernhoefe-statt-agrarfabriken.de
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
www.abl-ev.de
Kampagne "Meine Landwirtschaft - Unsere Wahl"
www.meine-landwirtschaft.de